GRENZGÄNGER

July 24, 2011

Als Grenzgänger werden Personen bezeichnet, die zwar in Deutschland wohnen, aber ihre Arbeitsstelle im Ausland haben. Zumeist wird diese Bezeichnung für deutsch-schweizerische Personen genutzt.

Steuerlich werden diese Personen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behandelt, das heißt Das Einkommen wird entweder im Wohnsitzland oder im Quellland besteuert. Welche Regelung getroffen wird, hängt vom jeweiligen Land ab. Die Schweiz hat beispielsweise 108 Abkommen, für jedes Vertragsland eine anderes.

Versichert werden können Grenzgänger sowohl im Ausland als auch in Deutschland. Dabei ist zu beachten, dass sowohl von ausländischen Versicherungen als auch von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Kosten getragen werden. Es lohnt sich daher ein Abschluss bei einer Privaten Krankenzusatzversicherung. Diese muss jedoch vom Arbeitgeber anerkannt werden, bevor man sie nutzen kann.

Weitere Infos gibt es auch auf private-krankenversicherung.net oder bei grenzgaenger-krankenversicherung.t24.info. Wer sich über die Leistungen seiner jetzigen Versicherung unschlüssig ist, sollte seinen Versicherungsberater zu Rate ziehen.